Abgeschickt von Dr. Lüdecke am 01 Februar, 2005 um 08:21:38
Antwort auf: Blasenkarzinombzw.Berufskrankheitanerkennung von BrittaTravain-Seitz am 21 Dezember, 2004 um 12:35:58:
: Mein Mann hat Blasenkrebs und Aufgrund seines Berufes wollen wir versuchen das es als Berufskrankheit anerkannt wird. Wir wissen jedoch nicht an welchen Unfallversicherungsträger, staatlichen Gewerbearzt oder Landesgewerbearzt wir uns wenden sollen. Wer kann uns Auskunft geben.Wir kommen aus Unterfranken.
: Dann wurde in Jena eine neue Art der OP ermöglicht. Wer hat damit schon Erfahrung gemacht?
: MFG Britta Travain-Seitz
Zur Frage der BG-lichen Anerkennung gilt folgender Weg:
Klären Sie welche BG für ihren Mann jeweils bei seinen Anstellungen zuständig war. Mit dieser Information gehen Sie zu Ihrem Urologen.
Dieser muss dann eine Meldung an die zuständige BG abschicken. Damit wird ein Prüfverfahren in Gang gesetzt, welches am Ende eine verbindliche Einschätzung durch die BG erbringt.
Noch viel genauer stehen die Informationion auf der Web-Site Blasenkrebs.net im Bereich Berufsgenossenschaft. Dort können Sie sich auch das offizielle BG-Meldeformular herunterladen (PDF-Format).
Ergänzend dazu hilft die Vorstellung bei einem Arbeitsmediziner (unabhängige z.B. an jeder deutschen Universität), der eine Erhebung zu den Risikoaspekten, die aus der Berufsexposition kommen, machen kann. Kostenfrage vorab klären!
Zur Methode aus Jena am besten direkt Prof. Schubert per mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Lüdecke