Abgeschickt von rLüdecke [nicht Dr.G.Lüdecke!] am 19 August, 2008 um 02:38:54
Antwort auf: Re: Blasenkrebs bei Maler u.Lackierer suche Betroffene kollegen von Peter Stein am 10 August, 2008 um 11:22:33:
Hallo Herr Stein,
im Falle der Nichtanerkennung einer Krankheit als Berufserkrankung bleibt leider nur die Auseinandersetzung auf rechtlicher Ebene vor dem Sozialgericht, wobei man fristgerecht Einspruch bei der Berufsgenossenschaft einlegen muss( die Einspruchsfrist ist auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt).
Dabei wird man ohne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen einen Prozess wahrscheinlich nicht erfolgreich durchfechten können.
Mit der Rechtsschutzversicherung sollte man vorab klären, ob diese die Kosten des Verfahrens übernimmt (in der Regel gehen die Kosten des Verfahrens zu Lasten der unterlegenen Partei)
Den Weg, wie der Nachweis im Einzelfall geführt werden muss, sollte der Fachanwalt entwickeln. Möglicherweise muss er hierzu Sachverständige/ Gutachter benennen, die vom Gericht anerkannt sein sollten.
Der Fachanwalt sollte vorab eine Prognose abgeben, ob der Prozessausgang für Sie erfolgreich sein kann, denn nur dann wird eine Rechtschutzversicherung eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.
rLü